§ 1 Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Lieferbedingungen („ALB“) gelten für auch künftige Lieferungen und Leistungen (im Folgenden zusammen „Lieferungen“) der Ingenieurbüro CAT M. Zipperer GmbH, Wettelbrunner Str. 6 , 79282 Ballrechten-Dottingen (Geschäftsführer Markus Zipperer, Amtsgericht Freiburg HRB St108). Die ALB gelten sowohl gegenüber Verbrauchern als auch gegenüber Unternehmern im Sinne von § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Verbraucher sind nach § 13 BGB natürliche Personen, die die Bestellung zu einem Zweck abgeben, der überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nicht, insbesondere auch dann nicht, wenn wir der Geltung solcher Bedingungen nicht widersprechen.

§ 2 Vertragsschluss

Unsere Angebote sind unverbindlich. Auch mit der Darstellung und Bewerbung von Produkten in Katalogen, auf unserer Website oder in sonstigen Werbemitteln geben wir kein bindendes Angebot zum Verkauf bestimmter Produkte ab. Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn wir Ihre Bestellung durch eine Annahmeerklärung oder durch die Lieferung der bestellten Artikel annehmen. Für Ihre zeitliche Bindung an Ihre Bestellung gilt die gesetzliche Regelung (§ 147 Abs. 2 BGB). Sie können Produkte telefonisch, per Fax, per E-Mail, über einen ggf. über unsere Website verfügbaren Onlineshop oder schriftlich per Post bestellen. Wenn Sie per E-Mail oder über einen ggf. über unsere Website verfügbaren Onlineshop bestellt haben, werden wir den Zugang Ihrer Bestellung unverzüglich per E-Mail bestätigen. In einer solchen Bestätigung liegt noch keine verbindliche Annahme der Bestellung.

§ 3 Widerrufsrecht

Wenn Sie als Verbraucher (vgl. § 1 Abs. 2) bestellt haben, steht Ihnen unter den gesetzlichen Voraussetzungen ein Widerrufsrecht zu. Für das Widerrufsrecht gelten die gesetzlichen Bestimmungen und die Regelungen, die im Einzelnen wiedergegeben sind in der folgenden Widerrufsbelehrung: Widerrufsrecht Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angaben von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die letzte Ware bzw. die letzte Teilsendung oder das letzte Stück in Besitz genommen haben bzw. hat. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns, Ingenieurbüro CAT, M. Zipperer GmbH, Wettelbrunner Str. 6, 79282 Ballrechten- Dottingen, Deutschland, Telefon: +49-7634 50 56 811, Telefax: +49-7634-50 56 801,E-Mail: info@cat-ing.de mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden. Folgen des Widerrufs: Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigere Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist. Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrags unterrichten, an Ingenieurbüro CAT, M. Zipperer GmbH, Wettelbrunner Str. 6, 79282 Ballrechten-Dottingen, Deutschland zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden. Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren. Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist – Ende der Widerrufsbelehrung – Hinweise zu gesetzlichen Ausnahmen vom Widerrufsrecht: Das Widerrufsrecht steht Ihnen nach den gesetzlichen Bestimmungen u.a. nicht zu bei Verträgen zur Lieferung von Waren, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Verbraucher maßgeblich ist oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Verbrauchers zugeschnitten sind, und bei Verträgen zur Lieferung von Ton- oder Videoaufnahmen oder Computersoftware in einer versiegelten Packung, wenn die Versiegelung nach der Lieferung entfernt wurde

§ 4 Vertragsinhalt

Von uns bereitgestellte oder überlassene Abbildungen oder Zeichnungen oder gemachte Farb-, Gewichts-, Maß- oder ähnliche Angaben sind nur Annäherungswerte, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden. Unsere Produkt- und Leistungsbeschreibungen sind keine Garantien im Rechtssinn. Nur schriftlich abgegebene und ausdrücklich als solche bezeichnete Garantien binden uns. Soweit der Vertrag nicht mit Verbrauchern (vgl. § 1 Abs. 2) zustande kommt, können wir auch nach Abschluss eines Vertrags die vereinbarte Lieferung oder Leistung ändern oder von ihr abweichen, wenn und soweit die Änderung handelsüblich oder unwesentlich ist und keine von uns garantierte Beschaffenheit betrifft.

§ 5 Preise, Porto- und Versandkosten, Aufrechnung

Falls nicht anders angegeben, sind sämtliche Preisangaben auf unserer Webseite, in Katalogen oder auf sonstigen Werbemitteln Bruttopreise inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer zuzüglich anfallender Porto- und Versandkosten. Bei Teillieferungen (§ 6 Abs. 2) entstehen Ihnen lediglich für die erste, nicht auch für weitere Teillieferungen Porto- und Versandkosten. Erfolgen Teillieferungen auf Ihren Wunsch, berechnen wir für jede Teillieferung Porto- und Versandkosten. Unsere Kaufpreisansprüche werden, wenn nicht abweichend vereinbart, nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen fällig; wir gewähren jedoch ein Zahlungsziel von zwei (2) Wochen ab Rechnungszugang, wenn nicht nach Abs. 4 gegen Vorkasse oder Nachnahme geliefert wird. Kunden mit Wohn- oder Geschäftssitz im Ausland beliefern wir nur gegen Vorkasse. Wir behalten uns ferner bei Erstbestellungen, bei begründeten Anhaltspunkten für ein Zahlungsausfallrisiko oder in sonstigen begründeten Einzelfällen vor, nur gegen Vorkasse oder per Nachnahme zu liefern. Im Fall der Zahlung per Nachnahme werden der Kaufpreis und die Porto- und Versandkosten zuzüglich einer Nachnahmegebühr in der vom Postdienstleister festgesetzten Höhe vom Zusteller eingezogen. Sie sind nicht berechtigt, gegenüber unseren Forderungen aufzurechnen, es sei denn, Ihre Gegenansprüche sind rechtskräftig festgestellt oder unbestritten.

§ 6 Lieferung

In unserer Auftragsbestätigung angegebene oder sonst vereinbarte Liefer- und Leistungsfristen oder –zeiten sind Circa-Fristen bzw. -Zeiten. Wir sind zu Teillieferungen berechtigt, soweit dies für Sie zumutbar ist. Falls wir einen bestellten Artikel aus von uns nicht zu vertretenden Gründen infolge ausbleibender, verspäteter oder fehlerhafter Belieferung durch einen Vorlieferanten nicht oder nicht rechtzeitig liefern können, obwohl wir vor Vertragsschluss einen entsprechenden Einkaufsvertrag mit dem Vorlieferanten geschlossen haben, sind wir berechtigt, uns von der Lieferverpflichtung zu lösen. Wenn Sie als Verbraucher (§ 1 Abs. 2) bestellt haben, sind wir in diesem Fall verpflichtet, Sie unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit des Artikels zu unterrichten und Ihnen eine gegebenenfalls erbrachte Gegenleistung unverzüglich zu erstatten. Sind wir durch höhere Gewalt oder andere unvorhersehbare Umstände unverschuldet an einer fristgerechten Lieferung gehindert, so verlängern sich Lieferfristen um den Zeitraum, in dem die Störung andauert, zuzüglich einer angemessenen Anlauffrist nach Beendigung der Störung. Satz 1 gilt entsprechend, wenn Umstände in dem genannten Sinn bei unserem Vorlieferanten eintreten. Ist die Behinderung nicht nur von vorübergehender Dauer, so können wir uns durch Erklärung von unserer Leistungspflicht lösen.

§ 7 Eigentumsvorbehalt

Bei Bestellungen von Verbrauchern (vgl. § 1 Abs. 2) behalten wir uns das Eigentum an dem gelieferten Produkt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises vor. Wenn Sie die Bestellung nicht als Verbraucher abgegeben haben, gelten die nachfolgenden Bestimmungen in den Absätzen 2 bis 7.Wir behalten uns das Eigentum an Lieferungen und Leistungen („Vorbehaltsware“) bis zur Erfüllung aller unserer Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit Ihnen (einschließlich z.B. Nebenforderungen, Schadenersatzansprüchen und Scheck- oder Wechselkosten) vor. Der Eigentumsvorbehalt bleibt auch dann bestehen, wenn einzelne Forderungen von uns in laufende Rechnungen aufgenommen werden oder der Saldo gezogen wird. Der Eigentumsvorbehalt bezieht sich sowohl auf den tatsächlichen als auch auf den anerkannten Saldo. Der Kunde nimmt Ver- oder Bearbeitungen von Liefergegenständen stets für uns als Hersteller im Sinne von § 950 BGB vor. Wird die Vorbehaltsware mit anderen, nicht uns gehörenden Gegenständen verarbeitet, verbunden oder untrennbar vermischt oder vermengt, so erwerben wir an der neuen Sache Miteigentum nach Bruchteilen und zwar in dem Verhältnis, in dem der Wert der Vorbehaltsware zu dem Wert der nicht in unserem Eigentum stehenden Ware des Kunden oder Dritter steht. Erwirbt der Kunde in den in Satz 2 genannten Fällen Kraft Gesetzes Alleineigentum an der unter Verwendung der Vorbehaltsware entstehenden neuen einheitlichen Sache, so überträgt der Kunde uns entsprechend den in Satz 2 geregelten Anteil zur Sicherung der in Absatz 2 genannten Forderungen Miteigentum und verwahrt die Sache unentgeltlich für uns. Im Übrigen gelten für die durch Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung entstehenden neuen Sache die Bestimmungen über die Vorbehaltsware entsprechend. Der Kunde darf die Vorbehaltsware im ordentlichen Geschäftsgang veräußern. Er darf die Vorbehaltsware jedoch nicht ohne schriftliche Zustimmung von uns verpfänden oder anderen zur Sicherheit übereignen. Im Fall einer Verpfändung der Vorbehaltsware durch Dritte muss der Kunde uns unverzüglich benachrichtigen. Der Kunde tritt uns bereits mit Abschluss eines Vertrags, spätestens jedoch mit Entgegennahme des Liefergegenstands sämtliche Forderungen gegen seine Abnehmer aus dem Weiterverkauf der Vorbehaltsware zur Sicherheit ab. Wir ermächtigen den Kunden, an uns abgetretene Forderungen einzuziehen. Wir bleiben jedoch trotz dieser Ermächtigung zum Einzug der Forderung berechtigt. Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, stellt er seine Zahlung ein oder ist ein Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Kunden gestellt, können wir die Einzugsermächtigung widerrufen. Auf unser Verlangen wird der Kunde uns im Fall des Widerrufs die zur Geltendmachung der abgetretenen Ansprüche erforderlichen Auskünfte er-teilen, sämtliche dem Beweis der Forderung dienen-den Unterlagen aushändigen und die Abtretung offenlegen. Auch wir sind in diesem Fall zur Offenlegung der Abtretung berechtigt. Bei Zahlungsverzug des Kunden können wir die Vorbehaltsware herausverlangen, wenn wir spätestens mit dem Herausgabeverlangen von dem der jeweiligen Lieferung zu Grunde liegenden Einzelvertrag zurücktreten. Der Kunde wird in diesem Fall ggf. gegen Dritte bestehende Ansprüche auf Herausgabe der Vorbehaltsware an uns abtreten. Wir werden auf Verlangen des Kunden Sicherheiten in dem Umfang freigeben, in den der realisierbare Wert der für uns bestehenden Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 10% übersteigt.

§ 8 Sach- und Rechtsmängel

Haben Sie den Vertrag mit uns als Verbraucher (vgl. § 1 Abs. 2) geschlossen, so stehen Ihnen bei etwaigen Sach- oder Rechtsmängeln gelieferter Produkte unbeschränkt alle nach den gesetzlichen Bestimmungen bestehenden Rechte zu, jedoch mit der Maßgabe, dass für Ansprüche auf Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen die in § 9 vorgesehenen Beschränkungen und Ausschlüsse gelten. Wenn Sie den Vertrag nicht als Verbraucher geschlossen haben, haften wir für Sach- und Rechtsmängel nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen, soweit nachfolgend nichts Abweichendes geregelt ist: Wir haften nicht für Rechtsmängel, die sich daraus ergeben, dass wir uns nach technischen Zeichnungen, Entwürfen oder sonstigen Angaben gerichtet haben, die der Kunde uns zur Verfügung gestellt hat. Wir haften für die rechtsmängelfreie Nutzung der Produkte außerhalb Deutschlands nur, wenn eine solche Nutzung vereinbart oder nach den Umständen bei Vertragsschluss zu erwarten war. Im Fall einer danach bestehenden Haftung für die Rechtsmängelfreiheit außerhalb Deutschlands haben wir nur dafür einzustehen, dass der Nutzung zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses keine im Ausland bestehenden Rechte entgegenstehen, die wir zu diesem Zeitpunkt kannten oder grob fahrlässig nicht kannten. Wir erbringen die Gewährleistung für Sach- und Rechtsmängel durch Nacherfüllung, und zwar nach unserer Wahl entweder durch Beseitigung von Mängeln oder durch mangelfreie Neulieferung. Bei Fehlschlagen der Nacherfüllung kann der Kunde Herabsetzung der Vergütung verlangen oder – bei erheblichen Mängeln – nach seiner Wahl vom Vertrag zurücktreten. Schadenersatz wegen Mängeln kann der Kunde nur unter den gesetzlichen Voraussetzungen und nur insoweit verlangen, als eine Haftung nach § 9 gegeben ist. Andere Ansprüche wegen Mängeln sind ausgeschlossen. Ansprüche wegen Mängeln verjähren nach zwölf Monaten ab Gefahrübergang, es sei denn, wir haben Mängel arglistig verschwiegen oder vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht oder wir haften aufgrund einer Garantie oder mangelbedingt wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Etwaige von uns gegebene Verkäufergarantien für bestimmte Artikel oder von den Herstellern bestimmter Artikel eingeräumte Herstellergarantien treten neben die Ansprüche wegen Sach- oder Rechtsmängeln im Sinne von Abs. 1. und Abs. 2 Einzelheiten des Umfangs solcher Garantien ergeben sich aus den Garantiebedingungen, die den Artikeln gegebenenfalls beiliegen.

§ 9 Haftung

Wir haften Ihnen gegenüber in allen Fällen vertraglicher und außervertraglicher Haftung auf Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen. In sonstigen Fällen haften wir – soweit in Abs. 3 nicht abweichend geregelt – nur bei Verletzung einer Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung Sie als Kunde regelmäßig vertrauen dürfen (so genannte Kardinalpflicht), und zwar beschränkt auf den Ersatz des vorhersehbaren und typischen Schadens. In allen übrigen Fällen ist unsere Haftung vorbehaltlich der Regelung in Abs. 3 ausgeschlossen. Unsere Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, für übernommene Verkäufergarantien und nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt von den vorstehenden Haftungsbeschränkungen und –ausschlüssen unberührt. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen und –ausschlüsse gelten auch zu Gunsten unserer gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen.Die vorstehenden Haftungsregelungen gelten auch in den Fällen, in denen Sie nach den gesetzlichen Bestimmungen Anspruch auf Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen wegen Sach- oder Rechtsmängeln gelieferter Produkte haben. Wenn Sie den Vertrag nicht als Verbraucher (§ 1 Abs. 2) geschlossen haben, verjähren gemäß Abs. 2 dieses § 9 gegen uns bestehende Schadenersatzansprüche nach zwölf Monaten ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn.

§ 10 Einschaltung von Erfüllungsgehilfen

Wir dürfen ohne vorherige Zustimmung des Kunden Erfüllungsgehilfen einschalten oder austauschen. Wir haften für das Verschulden von Erfüllungsgehilfen sowie für eigenes Verschulden im Rahmen der in diesen ALB geregelten Haftungsausschlüssen und –begrenzungen.

§ 11 Erfüllungsort, anwendbares Recht und Gerichtsstand

Erfüllungsort für alle Lieferungen und Leistungen ist unser Geschäftssitz. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Wenn Sie die Bestellung als Verbraucher (vgl. § 1 Abs. 2) abgegeben haben und zum Zeitpunkt Ihrer Bestellung Ihren gewöhnlichen Aufenthalt nicht in Deutschland haben, bleibt die Anwendung zwingender Rechtsvorschriften des Landes ihres gewöhnlichen Aufenthalts von der in Satz 1 getroffenen Rechtswahl unberührt. Wenn Sie Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen sind, sind ausschließlich zuständig die für unseren Geschäftssitz örtlich zuständigen Gerichte; wir können jedoch auch vor einem anderen örtlich zuständigen Gericht klagen. Im Übrigen gelten für die örtliche und internationale Zuständigkeit die anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen.

Stand: [01.01.2015]